ausgestritten.at
     
     
 

Wenn
· Sie und Ihr Partner selbst den Ausgang mitbestimmen wollen.
 
· alle Konfliktpartner den grundsätzlichen Willen haben, sich einer gütlichen Regelung zu nähern.
 
 
· Sie sich nicht mit den Fragen „Wer hat Recht?“, „Wen trifft die Schuld?“ im Kreis drehen möchten.
 
 
· die Inhalte der Mediationstreffen vertraulich behandelt werden sollen.
 
 
· alle Beteiligten darüber im Klaren sind, dass sie selbst die Autorität sind, die über eine konstruktive Regelung entscheidet.
 
 



Das Mediationsverfahren besteht aus sechs Phasen, in dem Ihre Interessen und Gefühle ernst genommen werden. Sie können die Lösung selbst erarbeiten, daher können Sie sich viel besser damit identifizieren und sie wird eine bessere Haltbarkeit haben.


Weitere Anwendungsmöglichkeiten für Mediation bei

· Generationskonflikten
· Besuchs- und Unterhaltsregelungen
· Erbschaftsangelegenheiten
· Nachbarschaftsstreitigkeiten